• Karneval - Immaterielles Kulturerbe des Landes Niedersachsen  
     
 

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes sieht in Anbetracht der Globalisierung und des voranschreitenden gesellschaftlichen Wandels die Gefahr des Verlusts von bedeutenden historischen Vermächtnissen und Gebräuchen. Dieses wertvolle kulturelle Erbe ist zu bewahren. Die Bundesregierung und die Länder haben den Beitritt zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das Übereinkommen ist am 09.07.2013 in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen wird den vielfältigen gelebten Traditionen internationale Aufmerksamkeit geschenkt.

 
     
 

Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet.

 
     
 

Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Ein-zelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.

 
     
 

Der Niedersächsische Landtag hat ausdrücklich per Beschluss den Karneval als ein gesellschaftliches Brauchtum bezeichnet, in dem immaterielles Kulturerbe in besonderer Weise zum Ausdruck gebracht wird (s. hierzu „Niedersachsens immaterielles Kulturerbe bewahren - Kulturelle Traditionen als Ausdruck der eigenen Identität schützen - Beschluss des Landtages vom 07.12.2012 –Drucksache Nr. 16/5536“)

 
     
     
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